Allgemeine Bedingungen und Konditionen

Allgemeine Bedingungen und Konditionen

Allgemeine Bedingungen und Konditionen 

JIFELINE NETWORKS B.V. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 

1.           DEFINITIONEN

Großgeschriebene Begriffe haben die folgende Bedeutung:


  1. "Vereinbarung"das geltende Auftragsformular und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, einschließlich aller Anlagen und Anhänge;
  2. "Autorisierte Benutzer": Mitarbeiter des Partners oder des Kunden, die von Jifeline zur Nutzung der Dienste ermächtigt wurden;
  3. "Vertrauliche Informationen"vertrauliches und/oder geschütztes Wissen, Daten oder Informationen von oder in Bezug auf Jifeline, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: (i) Geschäftsgeheimnisse, Know-how, Prozesse, Ideen, Verbesserungen, Quellcodes, (ii) Informationen über Pläne für Forschung, Entwicklung, neue Dienstleistungen und/oder Produkte, Marketing, Werbung und Verkauf, Vertrieb, Geschäftspläne, Geschäftsbesprechungen, Geschäftsprognosen, Budgets und unveröffentlichte Finanzberichte, (iii) Lizenzen, Preise und Kosten, Lieferanten, Endverbraucher, Vertriebsvereinbarungen und alle Informationen über die Fähigkeiten und die Vergütung von Jifelines Mitarbeitern, Beratern, Vertretern und/oder unabhängigen Auftragnehmern - unabhängig davon, wie sie gespeichert oder weitergegeben werden;
  4. Endnutzerdaten "Zu liefernde(s) Produkt(e)":alle (i) Hardware und (ii) alle anderen Produkte, die an den Partner verkauft und anschließend von ihm verwendet werden, wie im Bestellformular angegeben;
  5. "Endverbraucher"eine natürliche oder juristische Person (in der Regel eine Autowerkstatt, Karosseriewerkstatt oder Garage), für die der Partner seine Dienstleistungen auf der Grundlage der zwischen ihm und dieser Partei vereinbarten allgemeinen Geschäftsbedingungen, auf Risiko des Partners und unter seiner eigenen Verantwortung erbringt, und für die der Partner elektronische Fernprogrammierung und/oder Fahrzeugdiagnose unter Verwendung der in diesem Vertrag beschriebenen Hardware und Dienstleistungen erbringt, soweit das Bestellformular eine solche Verwendung zulässt;
  6. "Endnutzerdaten"Daten, bei denen es sich um personenbezogene Daten handeln kann, die sich u. a. auf Fahrzeugpannen, Standort(e) und Fahrer/Eigentümer beziehen und die Jifeline und den autorisierten Nutzern potenziell zugänglich sind und von dem/den Endnutzer(n) im Namen des Partners zum Zweck der Nutzung der Dienste zur Verfügung gestellt werden;
  7. "Gebühren"Jede regelmäßige oder einmalige Gebühr, die für den Kauf von Produkten und/oder die Nutzung der Dienste zu zahlen ist, wie im Bestellformular näher angegeben;
  8. "Hardware"die Computer-Hardware und die technische Ausrüstung, die vom Partner zur Erbringung der Diagnosedienstleistungen für seine Endkunden verwendet wird und die dem Partner von Jifeline verkauft wird, wie im Auftragsformular angegeben;
  9. "Geistiges Eigentum"alle Rechte an geistigem Eigentum, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urheberrechte, Datenbankrechte, Geschmacksmusterrechte, Marken, Patente, Know-how, unabhängig davon, ob sie eingetragen sind oder nicht und ob sie bereits bestehen oder in Zukunft entstehen, einschließlich des Rechts, solche Rechte an geistigem Eigentum zu beanspruchen, zu beantragen, zu erweitern oder einzutragen;
  10. "Jifeline Dashboard Software"eine Online-Anwendung (für Endnutzer nicht zugänglich), die auf der Empfängerseite (im jeweiligen Servicezentrum) verwendet wird und es dem Partner ermöglicht, seine JRIs zu verwalten und spezifische Hilfeanfragen von Endnutzern mit den entsprechenden Diagnosegeräten zu verknüpfen;
  11. "Jifeline Local Interface (JLI)".Die Schnittstelle (Hardware) auf der Empfängerseite (im jeweiligen Servicezentrum), über die der Partner die Anfragen der Endnutzer bearbeitet und verwaltet und die über das Internet mit einem Diagnosegerät verbunden ist;
  12. "Jifeline Remote Interface (JRI)"Schnittstelle (Hardware), die das OBD-II-Gerät mit der Jifeline/Partner-Anwendung verbindet oder selbst eine Verbindung mit der Jifeline Dashboard Software herstellen kann;
  13. "Jifeline/Partnerbewerbung"eine Anwendung, die es ermöglicht, einen JRI mit dem JLI zu verbinden und für die der Markenname des Partners in dem vertraglich zulässigen Umfang verwendet werden kann;
  14. "OBD-II"ein physischer Stecker/Anschluss in einem Fahrzeug, der zum Lesen und/oder Programmieren der Fahrzeugelektronik (On-Board-Diagnose) verwendet wird;
  15. "Dienstleistungen"(i) die Software und (ii) damit zusammenhängende Dienstleistungen, die Jifeline dem Partner im Zusammenhang mit der Erleichterung der elektronischen Fernprogrammierung des Fahrzeugs oder seiner Komponenten, der Diagnose oder des Herunterladens von Informationen durch Jifeline zur Verfügung stellt, damit der Partner seine Dienstleistungen für die Endnutzer erbringen kann, wie im Bestellformular angegeben;
  16. "Software"die Software und/oder Anwendung(en), einschließlich der technischen Spezifikationen und der zugehörigen Dokumentation, einschließlich aller Aktualisierungen oder Erweiterungen, die dem Partner über das Internet oder andere von Jifeline bezeichnete Zugangsmittel zugänglich sind, um (teilweise) in Verbindung mit der entsprechenden Hardware verwendet zu werden, für die Jifeline dem Partner die Erlaubnis zur Nutzung erteilt, wie im Bestellformular angegeben;
  17. "Laufende Zeit"die Laufzeit des Vertrags, wie im Bestellschein angegeben.

2.                           ABSCHLUSS DES ABKOMMENS

2.1. Um die Vereinbarung verbindlich zu machen, ist ein vom Partner (elektronisch oder anderweitig) unterzeichnetes Bestellformular erforderlich.

2.2. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Bedingungen und dem Bestellformular ist das Bestellformular verbindlich.


3.           GELTUNGSBEREICH DES ABKOMMENS

3.1. Vorbehaltlich der Bedingungen des Vertrags erbringt/liefert Jifeline die Dienstleistungen und liefert die Hardware wie im jeweiligen Bestellformular angegeben.

3.2. Jifeline ist berechtigt, einen Unterauftragnehmer mit der Ausführung des Vertrags zu beauftragen.


4.           ZUGANG ZU DIENSTLEISTUNGEN UND LIZENZEN

4.1. In Übereinstimmung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Bestellformular gewährt Jifeline dem Partner ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht, auf die Dienste zuzugreifen und die im Bestellformular beschriebene Software zu nutzen, und zwar ausschließlich unter Verwendung der von Jifeline bereitgestellten Hardware (im erforderlichen Umfang), durch die (Anzahl der) autorisierten Nutzer und während der Laufzeit ausschließlich für die vorgesehenen Zwecke, sofern im Bestellformular nichts anderes angegeben ist.

4.2. Nach Zahlung der Gebühr (bzw. des entsprechenden Teils der Gebühr) hat der Partner das nicht ausschließliche, beschränkte Recht, die Software zu nutzen, um seinen Endbenutzern elektronische Fernprogrammierungs- und Diagnosedienste gemäß den Vertragsbedingungen zu erbringen.

4.3. Ungeachtet des Rechts des Partners, Unterlizenzen zu erteilen, darf die Software nur von autorisierten Benutzern im Unternehmen oder in der Organisation des Partners verwendet werden und darf nicht zur Erbringung von Dienstleistungen für Dritte, die keine Endbenutzer sind, verwendet werden.  

4.4. In Bezug auf die autorisierten Nutzer muss der Partner sicherstellen, dass:

a. das Konto eines autorisierten Benutzers nicht von mehr als einer Person gleichzeitig genutzt wird. 

b. jeder autorisierte Nutzer sich (soweit zutreffend) mit einem sicheren Passwort für die Nutzung des Dienstes anmeldet, dass dieses Passwort mindestens einmal alle drei Monate geändert wird und dass jeder autorisierte Nutzer sein Passwort für sich behält;

c. eine schriftliche, aktuelle Liste der autorisierten Nutzer geführt wird, die Jifeline jederzeit innerhalb von 5 Arbeitstagen nach schriftlicher Aufforderung durch Jifeline vorgelegt werden kann;

4.5. Die vorliegenden Bedingungen verpflichten Jifeline nicht dazu, Kopien von Computerprogrammen oder Codes, die sich auf die Software beziehen, in Form von Objektcode oder Quellcode zu liefern oder zur Verfügung zu stellen.

4.6. Die Spezifikationen und Funktionen der Software und der zugehörigen Dokumentation können jederzeit mit und ohne Vorankündigung geändert werden.

4.7. Jifeline behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen den Zugang des Partners zu den Diensten und deren Nutzung vorübergehend auszusetzen: (a) während geplanter Ausfallzeiten für Upgrades und Wartungsarbeiten an den Diensten, die im Ermessen von Jifeline liegen, wobei Jifeline wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternimmt, um den Partner im Voraus zu benachrichtigen; (b) wenn der Dienst aufgrund von Umständen, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle von Jifeline liegen, nicht verfügbar ist, wie z. B., aber nicht beschränkt auf Höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Terrorakte oder soziale Unruhen, technische Ausfälle, die außerhalb der Kontrolle von Jifeline liegen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Verlust der Internetverbindung) oder Handlungen Dritter, einschließlich, aber nicht beschränkt auf DDoS-Angriffe; oder (c) wenn Jifeline vermutet oder feststellt, dass Schadsoftware mit dem Konto des Partners verbunden ist oder die Nutzung des Dienstes durch den Partner oder autorisierte Nutzer beeinträchtigt, ungeachtet anderer Artikel in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die sich auf die Aussetzung des Zugangs beziehen. 

4.8. Jifeline wird sich in wirtschaftlich angemessener Weise bemühen, die Dienste verfügbar zu machen und Ausfallzeiten an Wochenenden (mitteleuropäische Zone) und anderen verkehrsarmen Zeiten zu planen. Für den Fall, dass Jifeline den Zugang oder die Nutzung des Dienstes durch den Partner vorübergehend unterbricht, wird Jifeline alle Anstrengungen unternehmen, um den Partner im Voraus zu informieren. In diesem Fall wird Jifeline eine Schätzung über die Dauer der Unterbrechung abgeben.

4.9. Der Dienst wird "wie besehen" geliefert. Jifeline garantiert nicht, dass der Dienst rechtzeitig, fortlaufend, korrekt oder vollständig bereitgestellt wird. Weder der Dienst noch eine Mitteilung in diesem Zusammenhang begründet eine Garantie oder erweitert bestehende Garantien.


5.           GEBÜHREN UND ZAHLUNG

5.1. Die Gebühren werden monatlich im Nachhinein in Rechnung gestellt.

5.2. Der Partner zahlt alle Gebühren an Jifeline in Übereinstimmung mit den Spezifikationen und dem Zeitplan, die im entsprechenden Bestellformular festgelegt sind.  

5.3. Die Gebühren sind in Euro (EUR) zahlbar und werden in dieser Währung mitgeteilt, es sei denn, die Vertragsparteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

5.4. Die Gebühren sind vom Partner innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der entsprechenden Rechnung gemäß den Anweisungen von Jifeline zu zahlen.

5.5. Bei Beendigung (Kündigung) des Vertrags durch den Partner hat der Partner keinen Anspruch auf Rückerstattung der an Jifeline gezahlten Gebühren.

5.6. Die Gebühren verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.


6.           GEISTIGES EIGENTUM

6.1. Die Produkte und Dienstleistungen wurden von Jifeline oder von Dritten im Auftrag von Jifeline entwickelt. Alle geistigen Eigentumsrechte an den Produkten und Dienstleistungen liegen ausschließlich bei Jifeline und/oder den jeweiligen Lizenzgebern/Lieferanten und gehören diesen. Der Vertrag hat nicht die Wirkung, diese Rechte (teilweise) auf den Partner zu übertragen, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

6.2. Alle Rechte an geistigem Eigentum, die der Partner oder einer seiner Endnutzer (einschließlich aller Personen, die der Partner oder der Endnutzer hierin einbezieht) bei der Nutzung der Hardware oder der Dienstleistungen erworben hat oder schaffen wird, werden gemäß dem entsprechenden Bestellformular an Jifeline übertragen. Der Partner stellt sicher, dass alle Verträge mit seinen Endnutzern den entsprechenden Wortlaut enthalten, um die oben genannte Abtretung der geistigen Eigentumsrechte durch den Partner an Jifeline zu bewirken.

6.3. Jifeline hat das Recht, technische Maßnahmen zu ergreifen und aufrechtzuerhalten, um die geistigen Eigentumsrechte oder andere Rechte an der Software gegen unbefugte Nutzung, Veröffentlichung, Übertragung, Verteilung oder Vervielfältigung zu schützen. Der Partner hat nicht das Recht, diese Maßnahmen zu umgehen oder rückgängig zu machen, oder solche Handlungen zu veranlassen.

6.4. Das Recht des Partners, geistiges Eigentum im Zusammenhang mit den Produkten und/oder Dienstleistungen zu nutzen, ist auf die im Rahmen des Vertrags gewährten Rechte beschränkt. Alle anderen Rechte sind ausdrücklich vorbehalten.


7.           SUBLIZENZ

7.1. Der Partner kann den Endkunden eine nicht übertragbare Unterlizenz für die Nutzung der Jifeline/Partner-Anwendung zur Fahrzeugdiagnose und Fernprogrammierung erteilen. 


8.           VERPFLICHTUNGEN DES PARTNERS

8.1. Der Partner darf die Software in keiner Weise verändern, anpassen oder zurückentwickeln oder zulassen, dass die Software mit anderen Programmen zu einer kombinierten Anwendung kombiniert wird, es sei denn, zwingendes anwendbares Recht sieht etwas anderes vor.

8.2. Der Partner darf keine anderen Personen als Jifeline um die Erbringung von Wartungs- und Supportleistungen in Bezug auf die Software bitten, sie dazu ermächtigen oder autorisieren.

8.3. Der Partner ist verpflichtet, mit den Mitarbeitern von Jifeline bei der Diagnose von Fehlern im Zusammenhang mit den Diensten oder der verwendeten Hardware vollständig zusammenzuarbeiten.

8.4. Der Partner stellt Jifeline kostenlos alle Informationen zur Verfügung, die Jifeline vernünftigerweise benötigt, um die Dienstleistungen zu erbringen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Fernzugriff auf eine Testumgebung, Computerläufe, Ausdrucke, Büroräume und Fotokopien.

8.5. Der Partner ist verpflichtet, die Hardware bei der Lieferung zu prüfen und Jifeline eventuelle Beanstandungen unverzüglich, in jedem Fall aber innerhalb von 8 Tagen nach der Lieferung zu melden.

8.6. Hardware, die zur Überprüfung der Garantie oder aus anderen Gründen an Jifeline geschickt wird, muss auf Kosten und Risiko des Partners gemäß den Anweisungen von Jifeline und unter Beifügung eines RMA-Formulars versendet werden. Eine Rücksendung von Hardware an Jifeline stellt eine Übertragung des Eigentums an dieser Hardware auf Jifeline dar, sofern nicht anders vereinbart. 


9.           HARDWARE-GARANTIE

9.1. Die von Jifeline gelieferte Hardware muss den üblichen Anforderungen und Normen entsprechen, die zum Zeitpunkt der Lieferung vernünftigerweise auf sie angewandt werden können und die für die normale Verwendung dieser Hardware in der Europäischen Union im Zusammenhang mit (den vom Bestellschein abgedeckten) Aktivitäten gelten.

9.2. Jifeline gewährleistet, dass die von ihr gelieferte Hardware für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Installation und Inbetriebnahme frei von Konstruktions-, Material- und Herstellungsfehlern ist. Die gesamte Hardware gilt in jedem Fall innerhalb eines Jahres nach der Lieferung als installiert und benutzt, was bedeutet, dass die Gewährleistungsfrist für bestimmte Hardware in keinem Fall später als ein Jahr nach der Lieferung beginnt.

9.3. Wenn der Partner die Garantie in Bezug auf die Hardware in Anspruch nehmen möchte, muss er zur Zufriedenheit von Jifeline beweisen, dass die Hardware einen Fehler aufweist. Die Verpflichtungen von Jifeline im Rahmen der Garantie gehen nicht über die Reparatur der gelieferten Hardware oder die Lieferung neuer Teile zur Behebung eines solchen Fehlers hinaus. 

9.4. Die Garantie gilt nicht, wenn der Partner die Hardware entgegen dem Vertrag oder den geltenden Richtlinien, Handbüchern und/oder Spezifikationen verwendet hat.

9.5. Die Garantie gilt nicht, wenn Dritte ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Jifeline Reparaturen oder Arbeiten an der Hardware durchführen oder durchführen lassen.

9.6. Nach Ablauf der Garantiezeit werden dem Partner alle Kosten für die Reparatur oder den Ersatz, einschließlich Verwaltungs- und Versandkosten, in Rechnung gestellt.


10.        EIGENTUMSVORBEHALT

10.1. Jifeline behält sich das Eigentum an allen Produkten vor, die im Rahmen des Vertrags an den Partner zu liefern/auszuliefern sind, bis der Kaufpreis für alle zu liefernden Produkte vollständig vom Partner bezahlt wurde.


11.        FREIHEIT

11.1. Jede Vertragspartei sichert der anderen Vertragspartei zu, dass sie während der Laufzeit alle Rechte, Titel und Befugnisse hat und behält, um alle Verpflichtungen aus dem Vertrag einzugehen und zu erfüllen, und dass sie alle Lizenzen erteilt, die im Rahmen des Vertrags zu erteilen sind.

11.2. Der Partner sichert zu und gewährleistet für die Dauer der Laufzeit, dass: (a) dass er alle Gesetze und Vorschriften, die auf die Dienste anwendbar sind, einhält und weiterhin einhalten wird; (b) dass er bei der Erbringung von Diensten für seine Endnutzer im Besitz aller erforderlichen Lizenzen und Genehmigungen ist; (d) dass er die geistigen Eigentumsrechte von Jifeline nicht verletzen wird bzw. sicherstellen wird, dass seine Endnutzer diese nicht verletzen, dass er die Privatsphäre Dritter nicht verletzt und dass er vertrauliche Informationen nicht missbraucht. 

11.3. Der Partner stellt Jifeline (und seine Mitarbeiter, Lieferanten, Direktoren und Vertreter) von jeglicher Haftung, Schadensersatzansprüchen oder Kosten (einschließlich angemessener Anwalts- und Gerichtskosten) frei, die Jifeline aufgrund folgender Umstände entstehen: (a) Verletzung (einer) der im Vertrag und/oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Garantien, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verletzung der Abschnitte 6 (Geistiges Eigentum), 7 (Unterlizenzierung), 12.3 (Erbringung von Dienstleistungen durch den Partner an Endnutzer), 13 (Datenschutz) oder 14 (Vertraulichkeit); oder (b) Verletzung geltender Gesetze oder Vorschriften durch den Partner. 


12.        HAFTUNG

12.1. Mit Ausnahme von: (a) Zahlungsverpflichtungen des Partners und (b) den Freistellungen in Klausel 11 (Freistellung) dieser Bedingungen ist die Haftung jeder der Parteien, unabhängig davon, ob sie sich aus Vertrag, unerlaubter Handlung, Fahrlässigkeit, vorvertraglichen Verpflichtungen oder anderen Zusicherungen oder anderweitig aus dem Vertrag oder der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag ergibt, auf den Gesamtbetrag der im Rahmen des Vertrags gezahlten Beträge beschränkt, wie in dem jeweiligen Vertrag angegeben.

12.2. Keine der Vertragsparteien haftet, unabhängig davon, ob sie sich aus einem Vertrag, einer unerlaubten Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), vorvertraglichen Verpflichtungen oder sonstigen Zusicherungen (mit Ausnahme betrügerischer oder fahrlässiger Falschdarstellungen) oder anderweitig aus dem Vertrag ergibt, für: (a) wirtschaftliche Verluste (einschließlich entgangener Einnahmen, Gewinne, Verträge, Umsätze oder erwarteter Einsparungen); oder (b) besondere, indirekte oder zufällige Verluste; unabhängig davon, ob diese Verluste den Vertragsparteien bei Vertragsbeginn bereits bekannt waren oder nicht.

12.3. Der Dienst und die bereitzustellenden Produkte sind nur für die Nutzung durch dafür ausgebildete Fachleute vorgesehen. Der Dienst und die bereitzustellenden Produkte sind kein Ersatz für eine professionelle Beurteilung. Der Partner ist allein verantwortlich für die Bereitstellung

Diagnose/Beratung/Fernunterstützung oder andere Dienstleistungen für Endnutzer, in deren Rahmen der Partner die von Jifeline im Rahmen des Vertrags bereitgestellten Dienstleistungen und Hardware nutzt, und teilt dies seinen Endnutzern deutlich mit. Jifeline ist weder direkt noch indirekt Partei eines zwischen dem Partner und seinen Endbenutzern abgeschlossenen Dienstleistungsvertrags und kann auch nicht für Dienstleistungen haftbar gemacht werden, die der Partner im Rahmen einer

eine solche Vereinbarung.

12.4. Jifeline übernimmt keine Haftung, wenn der Dienst aufgrund von Verzögerungen oder Auslassungen oder Ungenauigkeiten von Dritten, die an der Bereitstellung des Dienstes beteiligt sind, nicht verfügbar ist.

den Dienst.


13.        DATENSCHUTZ

13.1. Im allgemeinen Geschäftsverlauf verarbeitet Jifeline alle personenbezogenen Daten in der Rolle des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen, sofern in diesem Vertrag nichts anderes vorgesehen ist.

13.2. Soweit Jifeline auf Endnutzerdaten zugreift oder diese verarbeitet, tut sie dies im Auftrag des Partners und in der Rolle des Datenverarbeiters. In diesem Fall gelten die zusätzlichen Datenverarbeitungsregeln von Jifeline, die in Anhang I aufgeführt sind.

13.3. Der Partner verarbeitet alle Endnutzerdaten in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verordnung (EU) 2016/679 und alle lokalen Umsetzungen oder Nachfolger davon. Insbesondere stellt der Partner sicher, dass alle betroffenen Personen, die an der Verarbeitung von Endnutzerdaten durch Jifeline beteiligt sind, ausreichend darüber informiert werden (entweder durch den Partner oder durch den jeweiligen Endnutzer) und dass ihre Zustimmung eingeholt wird, soweit dies nach den geltenden Gesetzen und Vorschriften erforderlich ist.


14.        VERTRAULICHKEIT

14.1. Während der Laufzeit des Vertrages und danach verpflichtet sich der Partner, vertrauliche Informationen, einschließlich vertraulicher Informationen von Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen von Jifeline, streng vertraulich zu behandeln, und der Partner verpflichtet sich ferner, solche vertraulichen Informationen nicht an Dritte weiterzugeben. Für den Fall, dass der Partner vor Abschluss der Vereinbarung vertrauliche Informationen von Jifeline erhalten hat, verpflichtet sich der Partner, diese vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln, sie nicht zu verwenden und sie nicht an Dritte weiterzugeben.

14.2 Die in diesem Abschnitt 14 dargelegten Verpflichtungen des Partners gelten nicht für Teile der vertraulichen Informationen, für die der Partner schlüssig nachweisen kann, dass es sich um solche Teile handelt: 

a. zum Zeitpunkt der Offenlegung durch Jifeline an Partner bereits öffentlich bekannt war;

b. ohne Verschulden des Partners offengelegt wurden, nachdem sie dem Partner von Jifeline offengelegt wurden; 

c. in dem Handel oder Wirtschaftszweig, in dem Jifeline tätig ist, allgemein bekannt ist und nicht durch einen Verstoß gegen den Vertrag/diesen Artikel erworben wurde; oder 

d. sich aus den Aktivitäten von Mitarbeitern oder Vertretern des Partners ergeben, die nicht mit den von Jifeline an den Partner weitergegebenen Informationen zusammenhängen.  

14.3. Darüber hinaus kann der Partner vertrauliche Informationen als Reaktion auf eine gültige gerichtliche oder behördliche Anordnung weitergeben, oder wenn dies anderweitig gesetzlich vorgeschrieben ist.

14.4. Der Partner verpflichtet sich, das Original (oder die Originale) und alle Kopien all dieser vertraulichen Informationen auf Anfrage von Jifeline unverzüglich an Jifeline zu übergeben.


15.        LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

15.1. Der Vertrag tritt an dem im Bestellformular angegebenen Datum oder andernfalls am Tag der Unterzeichnung des Vertrags ("Datum des Inkrafttretens") in Kraft und gilt für die Dauer der Laufzeit.

15.2. Wenn das Bestellformular keine feste Laufzeit vorsieht, gilt Folgendes: Der Vertrag gilt zunächst für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten ab dem Datum des Inkrafttretens (der "Anfangszeitraum"). Nach Ablauf des Anfangszeitraums verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils zwölf (12) Monate, es sei denn, der Vertrag wird von einer der Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei (3) Monaten vor Ablauf des Anfangszeitraums oder des dann laufenden Verlängerungszeitraums gekündigt (beendet).

15.3 Die gesetzlichen Rechte des Partners, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, sind in dem nach geltendem Recht zulässigen Umfang ausgeschlossen, und folglich ist keine Bestimmung des Vertrages als Recht des Partners auszulegen, den Vertrag aufzulösen.

15.4 Jede Vertragspartei kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an die andere Vertragspartei kündigen, wenn die andere Vertragspartei: (a) sich eines wesentlichen Verstoßes gegen den Vertrag schuldig macht und im Falle eines Verstoßes, der behoben werden kann, den Verstoß nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung, die alle Einzelheiten des Verstoßes enthält, behoben hat; oder (b) sich selbst auflöst (außer zum Zwecke einer Fusion oder Umstrukturierung) oder wenn ein Gericht die Auflösung anordnet; oder (c) für insolvent erklärt wird oder ein Moratorium beantragt hat. Eine solche Kündigung hat keine Auswirkungen auf die vor dem Zeitpunkt der Kündigung gezahlten Gebühren.

15.5. Für den Fall, dass die Erbringung der Dienstleistungen oder die Bereitstellung von Hardware oder Software durch den Partner an seine Endkunden nach Ansicht von Jifeline einen negativen Einfluss auf den guten Namen und den Ruf von Jifeline haben könnte, hat Jifeline das Recht, den Vertrag (teilweise) mit sofortiger Wirkung auszusetzen und/oder zu kündigen.

15.6. Die Beendigung des Abkommens berührt weder die entstandenen Rechte oder Pflichten der Vertragsparteien noch den Status von Bestimmungen des Abkommens, die ausdrücklich oder stillschweigend dazu bestimmt sind, ab oder nach einer solchen Beendigung in Kraft zu treten oder in Kraft zu bleiben, einschließlich der Artikel 6 (Geistiges Eigentum), 13 (Datenschutz), 14 (Vertraulichkeit), 16 (Allgemeines) und 17 (Geltendes Recht und Gerichtsbarkeit).

15.7 Nach der Beendigung muss der Partner die Nutzung der Software einstellen und sicherstellen, dass seine Endbenutzer dasselbe tun.


16. BEZIEHUNG

16.1. Während der Laufzeit der Vereinbarung und für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren danach dürfen die Parteien und ihre verbundenen Unternehmen (falls vorhanden) weder direkt noch indirekt Kunden (einschließlich u. a. Kunden wie Partner oder Kunden, die als eine Art Endnutzer auftreten) oder Geschäftsbeziehungen der anderen Partei oder der verbundenen Unternehmen der anderen Partei anwerben oder versuchen, diese anzuwerben sie zu ermutigen oder zu versuchen, sie zu ermutigen und um sie zu werben und sie zu ermutigen, ihre Geschäftsbeziehungen mit der anderen Partei oder den verbundenen Unternehmen der anderen Partei einzustellen oder ihre Geschäftsbeziehungen mit der anderen Partei oder den verbundenen Unternehmen der anderen Partei zu ändern, oder in irgendeiner Weise absichtlich die Beziehung zwischen einer oder mehreren der oben genannten Personen zu stören

benannten Parteien und der anderen Partei oder den verbundenen Unternehmen der anderen Partei (unabhängig davon, wer den Kontakt initiiert).


17.        ALLGEMEINES

17.1. Das Abkommen ist nicht so auszulegen, dass eine Partnerschaft, ein Arbeitsverhältnis oder ein Joint Venture zwischen den Vertragsparteien begründet wird.

17.2. Keine der Vertragsparteien darf das Bestehen oder die Bedingungen des Abkommens oder die Beziehungen zur anderen Vertragspartei ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Vertragspartei offenlegen, veröffentlichen oder damit werben.

17.3. Änderungen der Vereinbarung sind nur gültig, wenn sie von beiden Parteien schriftlich vereinbart wurden.

17.4. Jifeline ist berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag sowie den Vertrag selbst an Dritte zu übertragen. 

17.5. Alle von Jifeline angegebenen Liefertermine/-fristen und Reaktionszeiten sind Richtwerte, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart.


18.        ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSBARKEIT

18.1. Der Vertrag, einschließlich aller sich daraus ergebenden Ansprüche, unterliegt niederländischem Recht und ist nach diesem auszulegen. 

18.2. Alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag ergeben oder mit ihm in Zusammenhang stehen, werden ausschließlich dem zuständigen Gericht im Bezirk Zeeland-West Brabant, Niederlande, vorgelegt, unbeschadet des Rechts auf Berufung.

Weitere Informationen?

Kontaktieren Sie uns über die unten stehenden Angaben.